Der Besuch des Freigeländes ist ab Freitag, den 23. April 2021 ab 9.00 Uhr für registrierte Dauerkartenbesitzer sowie Tageskartenbesitzer, nach erfolgter Besucheranmeldung, möglich. Die Regierung von Oberbayern hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beschlossen, dass die Landesgartenschau Ingolstadt als Parkanlage auch bei Inzidenzwerten über 100 bezogen auf die Stadt Ingolstadt öffnen darf. Somit sind ausgedehnte Spaziergänge über das Gartenschaugelände, Picknicke und Gastronomie to-go bis zu einer maximalen Besucheranzahl von 2.500 pro Tag möglich. Ausstellungsbeiträge bleiben jedoch unbesetzt und die Blumenhalle geschlossen.
Weitere Informationen tagesaktuell auf www.ingolstadt2020.de.
Jeder Tageskartenbesitzer erhält am Einlass zusätzlich einen Verzehrgutschein im Wert von 6,00 Euro inkl. Mwst., der bei den gastronomischen Standorten auf dem Gartenschaugelände eingelöst werden kann. Auch Dauerkartenbesitzer erhalten einmalig diesen 6,00 Euro Verzehrgutschein (ausgenommen Dauerkarte Kind in Begleitung) – beim Kiosk am Wasserspielplatz werden diese Voucher bis einschließlich Sonntag, 9. Mai täglich von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr ausgegeben.
Bei einer 3-tägigen Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 bezogen auf die Stadt Ingolstadt, werden ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Unterschreitung die Blumenhalle sowie nach Möglichkeit alle Ausstellungsbeiträge geöffnet. Wird der Grenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, greift ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Überschreitung die Regelung als Parkanlage, wie oben beschrieben.
Aufgrund der derzeitigen Lage gibt es während unserer Laufzeit Besucherbeschränkungen und es ist eine Online-Voranmeldung notwendig.
Weitere Informationen zum Sicherheits- und Hygienekonzept finden Sie unter ingolstadt.de/corona.